1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reiseleistungen, die zwischen der glossy-axle GmbH (nachfolgend „Veranstalter") und dem Kunden geschlossen werden. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden nach dessen Buchungsanfrage eine Buchungsbestätigung zusendet. Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform (E-Mail oder Brief).
Der Kunde ist an seine Buchungsanfrage 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage der Reisebeschreibung und der ergänzenden Informationen des Veranstalters zustande.
Der Buchende haftet für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Anzahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.
3.2 Restzahlung
Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 28 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.3 Zahlungsmethoden
Die Zahlung kann per Überweisung oder auf Wunsch per Kreditkarte erfolgen. Bei Kreditkartenzahlung können zusätzliche Gebühren anfallen, über die wir Sie vor Abschluss informieren.
4. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowie den Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
5. Leistungsänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, vor Vertragsschluss Änderungen an den ausgeschriebenen Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht erheblich sind. Erhebliche Änderungen nach Vertragsschluss sind nur gestattet, wenn sie unvermeidbar sind und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind.
Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt:
- Die Änderung anzunehmen
- An einer angebotenen Ersatzreise teilzunehmen
- Kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten
6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Stornierung vor Reisebeginn
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende Stornogebühren:
- Bis 42 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- 41 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- 27 bis 14 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
- 13 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
- Ab 6 Tage vor Reisebeginn oder Nichterscheinen: 90% des Reisepreises
6.2 Umbuchung
Bis 21 Tage vor Reisebeginn kann der Kunde eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin verlangen, sofern Kapazitäten verfügbar sind. Spätere Umbuchungen werden wie eine Stornierung und Neubuchung behandelt.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
7.1 Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer angegebenen Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl und die Rücktrittsfrist sind in der Reisebeschreibung angegeben. Der Veranstalter muss den Rücktritt unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung erklären, spätestens jedoch 14 Tage vor Reisebeginn.
7.2 Kündigung wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände
Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen, wenn die Durchführung der Reise aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall erhält der Kunde den vollen Reisepreis zurück.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
- Wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Person und seinen Fähigkeiten zu machen
- Den Anweisungen der Reiseleiter Folge zu leisten
- Für eine den Anforderungen entsprechende körperliche Fitness zu sorgen
- Eigene Erkrankungen oder Einschränkungen mitzuteilen
- Das überlassene Material pfleglich zu behandeln
9. Haftung und Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
10. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Für die Zeit der nicht vertragsgemäßen Durchführung kann der Kunde eine Minderung des Reisepreises verlangen. Der Reisepreis mindert sich in dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Reise gemindert war.
11. Mitwirkungspflichten
Falls der Kunde eine Reklamation hat, ist er verpflichtet, dies unverzüglich dem Reiseleiter oder dem Veranstalter anzuzeigen, um eine Abhilfe zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, kann er keine Ansprüche geltend machen.
12. Verjährung
Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Versicherungen
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung wird empfohlen. Eine Haftpflichtversicherung für durch den Kunden verursachte Schäden ist nicht im Reisepreis enthalten.
14. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
15. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Garmisch-Partenkirchen.
Stand: Januar 2026